VCP Rottenburg Stamm Sueben

Wie unsere Stammesorganisation aussieht:


Organigramm Stamm Sueben

Die Struktur unserer Gruppen und Gremien läßt sich wohl am einfachsten dem oben stehenden Organigramm entnehmen.
Arbeitsgrundlage ist unsere Stammesordnung, sowie ergänzend die Arbeitsordnung, die zusätzliche Beschlüsse unseres Stammes enthält.
Hier ein paar Auszüge:

Auszug aus der Stammesordnung VCP Stamm Sueben


Der VCP Rottenburg Stamm Sueben richtet sich nach den Grundlagen, wie sie in Aufgabe und Ziel des VCP Bundesverbandes formuliert sind.
Die VCP-Mitglieder gehören den beiden Weltpfadfinderbewegungen WOSM und WAGGGS und der AEJ an.. Der VCP arbeitet nach deren international anerkannten Prinzipien.
Die folgende Satzung dient dazu, eine Grundlage zur Verwirklichung dieser Ziele im VCP Rottenburg Stamm Sueben zu schaffen.
Die Organe des Stammes sind:

1. Stammesversammlung

Zusammensetzung, Regelmäßigkeit und Einladung:
Die Stammesversammlung setzt sich aus den aktiven und passiven Mitgliedern des VCP, die dem Stamm Sueben angehören, zusammen. Die Stammesversammlung findet mindestens ein Mal im Jahr statt. Außerordentliche Stammesversammlungen können auf Verlangen von mindestens 20 Mitgliedern, der Stammesleitung oder des Stammesrats einberufen werden. Die Einladung erfolgt mindestens vier Wochen vor der Stammesversammlung schriftlich an alle Mitglieder des Stammes Sueben.

Aufgaben:

Sie wählt den Vorstand der Stammesvesammlung (2 Vorsitzende und 2 Protokollanten) auf 2 Jahre
Sie entlastet die Stammesleitung und nimmt deren Berichte entgegen.
Sie wählt für 2 Jahre den Geschäftsführer, entlastet ihn und nimmt dessen Bericht entgegen.
Sie wählt für 2 Jahre die Kassenprüfer und nimmt deren Bericht entgegen.
Sie wählt für 2 Jahre die Verantwortlichen für übergeordnete Ämter auf Stammesebene (zB Vermögensverwaltung, Materialverwaltung) und nimmt deren Berichte entgegen.
Sie kann Ordnungsänderungen beschließen.
Sie kann Anträge auf Abwahl des Geschäftsführers, der Kassenprüfer und der Delegierten stellen.
Sie wählt die Delegierten zu verschiedenen VCP-internen und externen Gremien wie Jugendausschuss Kirchengemeinde, EJW Bezirk, Stadtjugendring, Gau etc.) und nimmt deren Berichte entgegen.

Stammesversammlungsvorstand:
Leitet und protokolliert die Stammesversammlung
Stellt die Tagsordnung in Zusammenarbeit mit Stammesleitung/Stammesrat auf Überwacht die Einhaltung der Beschlüsse der Stammesversammlung
Sorgt dafür, dass die Stammesversammlung ordnungsgemäß durchgeführt werden kann

Regeln der Stammesversammlung

Beschlussfähigkeit
Die Stammesversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde und mindestens 20 % der Mitglieder anwesend sind, bei einer Stammesgröße unter 20 Mitglieder müssen jedoch min. 10 Mitgl. anwesend sein.

Antragstellung:
Antragsberechtigt ist jedes Mitglied
Anträge zur Tagesordnung müssen mindestens 2 Wochen vor der Stammesversammlung dem Stammesversammlungsvorstand schriftlich vorliegen. Der Stammesversammlungsvorstand informiert den Stammesrat über den Inhalt der Anträge. Anträge zur Änderung der Stammesordnung müssen 3 Wochen vor der Stammesversammlung beim Stammesversammlungsvorstand eingegangen sein (Information des Stammesrats!)
Geschäftsordnungsanträge während der Versammlung: mit 2 Armen strecken!

Abstimmungsverfahren:
Bei Stimmengleichheit ist Antrag abgelehnt
Änderung der Stammesordnung mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitgliedern
Stammesversammlungsvorstand wird mit absoluter Mehrheit (über 50 % der Stimmen) der Anwesenden gewählt
Abwahl der Geschäftsführerin und übergreifender Ämter ist nur mit 2/3 Mehrheit aller anwesenden Mitglieder möglich.
Auf Antrag eines anwesenden Mitgliedes muss geheime Wahl durchgeführt werden
Das Protokoll geht spätestens 6 Wochen nach der Sitzung an alle Mitglieder in geeigneter Weise zu.

2. Stammesrat:


Zusammensetzung:

Stammesleitung
Leiter der Sippen/Gruppen
gewählte Sippen-/Gruppensprecher
Verantwortliche übergeordneter Ämter
Stammesversammlungsvorstand
Elternvertreter (Kinderstufe)

Aufgaben:

für Durchführung der Beschlüsse der Stammesversammlung verantwortlich
setzt Arbeitskreise ein
nimmt Berichte der Stammesleitung entgegen
Protokollant fertigt ein Protokoll der Sitzung

3. Stammesleitung:


Sie besteht aus 2 bis 4 Mitgliedern, die von den Stufenversammlungen der aktiven Gruppen gewählt werden: pro Stufe 1 Leitungsmitglied. Die Stammesleitung kann einzeln oder als Team jederzeit zurücktreten.

Aufgaben:

Geschäftsführung
die Repräsentation
Koordination von inneren und äußeren VCP-Angelegenheiten
Vorbereitung und Leitung des Stammesrats
der Stammesversammlung und dem Stammesrat zu berichten
die Betreuung der Sippen- und Gruppenleiter zu koordinieren.

4. Die Sippe/Gruppe


Basis der Pfadfinderarbeit ist die Sippe. Sie ist die kleinste aber wichtigste Organisationsform der Pfadfinderbewegung.
Sie ist ist mit den anderen Sippen im Stamm eingebunden und beteiligt sich an den übergreifenden Aufgaben.
Sie wählt einen Sippensprecher bzw. Gruppensprecher, der Stimmrecht im Stammesrat besitzt.


Auszug aus der Arbeitsordnung des VCP Stamm Sueben

Wie seit der Gründung 1929/30 wird im Stamm Sueben bei allen Gruppentreffen, Veranstaltungen und Unternehmungen VCP-Tracht bzw. Pfadfinderkleidung getragen, zum einen als textiles Bekenntnis und Zeichen der Gemeinschaft, zum anderen im Sinn des Gründers Baden-Powell, damit nicht durch Äußerlichkeiten Vorurteile entstehen wie z.B. durch Zugehörigkeit zu Familien, die aus finanziellen Gründen ihre Kinder nicht mit stets neuen, teuren Marken-Kleidungsstücken ausstatten können. Der VCP Rottenburg hat für die Wölflinge die traditionellen orange-roten Halstücher, für alle anderen Stufen das herkömmliche blaue Halstuch. Im übrigen gilt die Trachtordnung des VCP.

Neue Gruppenmitglieder müssen von ihren Gruppenleitern spätestens 6 Monate nach Eintritt als VCP-Mitglieder angemeldet werden.

Für die Wölflinge gelten die Spielregeln: Aufrichtigkeit, Hilfsbereitschaft, Rücksichtnahme, Zuverlässigkeit, Bewahrung der Schöpfung. Das Versprechen für diese Stufe lautet: Ich will in der Gemeinschaft der Christlichen Pfadfinder mit Euch leben und mein bestes tun.

Für die Pfadfinderstufe gelten die vom VCP Württemberg empfohlenen Regeln (siehe Aushang im Ev. Gemeindezentrum). Das Versprechen dieser Stufe lautet gemäß der Vorgabe des Bundes: Im Vertrauen auf Gottes Hilfe will ich Christlicher Pfadfinder sein und nach unseren Regeln mit euch leben.

Aufnahmefeiern finden in der Regel ein Mal jährlich statt. Zuvor findet für die Aufzunehmenden eine gründliche praktische und inhaltliche Vorbereitung in den jeweiligen Gruppen statt sowie auf Stammesebene Vorbereitungstreffen mit intensiver Begleitung und Erläuterung der Bedeutung von Regeln und Versprechen. Diese Vorbereitung wird, wie auch die Aufnahme selbst, vom Dienstältesten des Stammes oder von einem durch ihn/sie Beauftragten durchgeführt.

Wer im Stamm Sueben eine Gruppe/Sippe leiten will, benötigt hierfür einen VCP-Grundkurs, vorausgehend möglichst einen VCP-Elementarkurs. Voraussetzung für die Arbeit als Verantwortliche(r) in der Stammesleitung ist außer Grund-/Aufbaukurs und Volljährigkeit ein Kurs für Stammesleitungen des VCP Bundesverbandes oder des RDP bzw. eine vergleichbare Qualifikation z.B. durch die international anerkannte Woodbadge-Ausbildung. Von allen Gruppenleitern und Stammesleitungsmitgliedern wird erwartet, dass sie sich durch Besuch von Schulungen und Seminaren laufend weiterqualifizieren: z.B. bei Landesschulungswochenenden, SFT Stamm, RDP-Seminaren, Bundesseminaren, EJW-Kurstagen usw.

Geschäftsführer(in) und Kassenprüfer(innen) können nur in ihr Amt gewählt werden, wenn sie eine entsprechende fachliche Qualifikation haben, z.B. Banker, Buchhalter, Steuerberater, Verwaltungs- oder kaufmännische Ausbildung usw.

Bei allen Veranstaltungen des VCP Stamm Sueben wird auf Alkohol, sonstige Drogen und Rauchen verzichtet; dies gilt auch für Erwachsene.

Letzte Aktualisierung: 13.6.2011